Handwerker-Ausweis

Erleichterung für den Arbeitsablauf

Alles was man wissen muss

1. Geltungsbereich

Der Handwerkerparkausweis wird seit 2008 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der Metropolregion Rhein-Neckar anerkannt. Dies sind: Der Kreis Bergstraße, die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim und Südliche Weinstraße, der Neckar-Odenwald-Kreis, der Rhein-Neckar-Kreis und der Rhein-Pfalz-Kreis sowie die kreisfreien Städte Frankenthal, Heidelberg, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Neustadt, Speyer und Worms. Seit dem 1. Januar 2011 kann er auch im Gültigkeitsbereich des Handwerkerparkausweises der Technologie-Region Karlsruhe verwendet werden. Dies ist in den Städten und Gemeinden der Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie der Stadt Karlsruhe und der Stadt Baden-Baden (im Kernstadtbereich von Baden-Baden sind nochmals spezifische Parkregelungen zu beachten). Bei der Wilhelmsbrücke und auf dem Marktplatz gibt es Handwerkerplätze. Handwerksbetriebe erhalten über die Kreishandwerkerschaft einen Schlüssel zur Benutzung dieser Plätze.

2. Antragsberechtigte

Den Handwerkerparkausweis MRN können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:  der Betriebssitz muss innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar liegen, der Betrieb muss entweder bei der HWK oder der IHK gemeldet sein, der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird  die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und müssen entweder als Werkstattwagen (verlängerte Werkbank) oder für Produkt-, Material- und Werkzeugtransporte genutzt werden. Karosseriebauformen: Steilheck, Kombi, Kastenwagen oder Transporter.

3. Zuständigkeit für die Antragsbearbeitung

Anträge sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Die Antragsstellung erfolgt in Zukunft digital mit einer Print@Home-Lösung. 

4. Erforderliche Antragsunterlagen

Registrierung über das Antragsportal, Scan oder Fotos der Gewerbeanmeldung,  Scan oder Fotos der Handwerkskarte, Scan oder Fotos des KFZ-Scheins, Fotos der Fahrzeuge mit geöffnetem Kofferraum und sichtbaren KFZ-Zeichen

5. Gültigkeit und Berechtigungsumfang

Mit dem Handwerkerparkausweis MRN kann ein Betrieb seinen Werkstattwagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht: im eingeschränkten Haltverbot (Verkehrszeichen 286 StVO), ausgenommen Ladezonen, Gehwegen und mobile  Beschilderungen, in Haltverbotszonen (VZ 290 StVO) auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen, in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr, in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286 / 290 / 314 StVO mit entsprechenden Zusatzzeichen)

Die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt. Das Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerparkausweis MRN nicht möglich. Wird eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone benötigt, ist eine gesonderte Antragsstellung vor Ort erforderlich.

6. Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Gültige und analog ausgestellte Handwerkerparkausweise können weiterhin verwendet werden, deren Gültigkeitsdauer darf jedoch nicht über den 31.12.2025 hinausgehen.

7. Vorbehalt des Widerrufs

Der Handwerkerparkausweis MRN wird nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt. Er kann insbesondere bei Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder bei missbräuchlicher Verwendung widerrufen werden.

8. Verwaltungsgebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt 195,00 EUR/ Jahr je Antrag.

9. Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie online unter http://www.hwpa.de oder per E-Mail an handwerkerparkausweis@m-r-n.com

Neuerungen durch digitales Einreichen der Anträge

Neuerungen im Bereich des Handwerkerparkausweises der Metropolregion Rhein-Neckar. Ab sofort werden Handwerksbetriebe ihre Anträge zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO (Handwerkerparkausweis) digital einreichen. Dies ersetzt die bisherige analoge Beantragung und bietet Ihnen als Handwerksbetrieb eine zeitsparende, komfortable und kostengünstige Lösung. 

Was ändert sich?

Statt wie bisher den Antrag in Papierform auszufüllen und einzureichen, wickeln Sie nun den gesamten Prozess online ab. Die digitale Lösung ermöglicht es Ihnen, den Antrag schnell und unkompliziert von Ihrem Computer oder mobilen Gerät aus zu stellen. Darüber hinaus haben Sie jederzeit einen Überblick über Ihre Anträge. 

Was wird benötigt?

  • Registrieren bei OMNIA klicken Sie den untenstehenden Link und befolgen Sie die Anweisungen für die einmalige Registratur bei OMNIA. Darüber erhalten Sie Zugang zum Handwerkerparkausweis und erhalten alle Benachrichtigungen im Portal und per Mail.
  • Foto(s) des Fahrzeugs bei geöffnetem Kofferraum und mit Blick auf das Kennzeichen.
  • Bild oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
  • Bild oder Scan der Gewerbeanmeldung.
  • Optional: Bild oder Scan der Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte.

 Was kostet es?

  • Der Handwerkerparkausweis kostet 195,- € pro Ausweis.

 Wie kann der HWPA genutzt werden?

  • Bis zu 3 Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden.
  • Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise.
  • Bitte beachten Sie die Informationen und Nutzungsbedingungen unter hwpa.de

 So funktioniert es:

  1. Klicken Sie den Link zur Antragsseite.
  2. Folgen Sie den Anweisungen zur Registratur auf OMNIA
    (WICHTIG: Geben Sie immer die Postleitzahl an, bei der Ihr Betrieb den Hauptsitz hat!).
  3. Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.
  4. Reichen Sie den Antrag mit einem Klick ein.
  5. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und können den weiteren Verlauf digital nachverfolgen.