Handwerkerparkausweis

Der digitale Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar

Die Vorteile des digitalen Handwerkerparkausweises

Der Parkausweis bietet erhebliche Vorteile für die Handwerksbetriebe in der Region. Seit seiner Einführung müssen die Inhaber nicht mehr für jede Kommune eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können diese auch gebietsübergreifend nutzen, was die Bürokratie insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen reduziert und so den Arbeitsalltag erleichtert. Der digitale Ausweis wird wie der analoge weiterhin in allen 15 Landkreisen und kreisfreien Städten der Metropolregion Rhein-Neckar anerkannt.

Für eine Verwaltungsgebühr von 195 Euro können für einen Gültigkeitszeitraum von zwölf Monaten drei Fahrzeugkennzeichen auf einen HWPA eingetragen werden. Der HWPA kann jeweils nur in einem dieser Fahrzeuge zur gleichen Zeit verwendet werden. Benötigt ein Handwerksbetrieb mehrere HWPA zur parallelen Verwendung, muss ein neuer HWPA bei der zuständigen Behörde digital beantragt werden. Die digitale Version wird nun per „print-at-home“-Verfahren vom Inhaber ausgedruckt, aber wie bisher hinter die Windschutzscheibe des Einsatzfahrzeugs gelegt.

Alles was man wissen muss


1. Geltungsbereich

Der Handwerkerparkausweis wird seit 2008 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der Metropolregion Rhein-Neckar anerkannt. Dies sind: Der Kreis Bergstraße, die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim und Südliche Weinstraße, der Neckar-Odenwald-Kreis, der Rhein-Neckar-Kreis und der Rhein-Pfalz-Kreis sowie die kreisfreien Städte Frankenthal, Heidelberg, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Neustadt, Speyer und Worms. Seit dem 1. Januar 2011 kann er auch im Gültigkeitsbereich des Handwerkerparkausweises der Technologie-Region Karlsruhe verwendet werden. Dies ist in den Städten und Gemeinden der Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie der Stadt Karlsruhe und der Stadt Baden-Baden (im Kernstadtbereich von Baden-Baden sind nochmals spezifische Parkregelungen zu beachten). Bei der Wilhelmsbrücke und auf dem Marktplatz gibt es Handwerkerplätze. Handwerksbetriebe erhalten über die Kreishandwerkerschaft einen Schlüssel zur Benutzung dieser Plätze.

2. Antragsberechtigte

Den Handwerkerparkausweis MRN können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:  

  • der Betriebssitz muss innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar liegen, 
  • der Betrieb muss entweder bei der HWK oder der IHK gemeldet sein, 
  • der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird
  • die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und müssen entweder als Werkstattwagen (verlängerte Werkbank) oder für Produkt-, Material- und Werkzeugtransporte genutzt werden. 
  • Karosseriebauformen: Steilheck, Kombi, Kastenwagen oder Transporter.

3. Zuständigkeit für die Antragsbearbeitung

Anträge sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. 

4. Erforderliche Antragsunterlagen

  • Registrieren bei OMNIA klicken Sie den untenstehenden Link und befolgen Sie die Anweisungen für die einmalige Registratur bei OMNIA. Darüber erhalten Sie Zugang zum Handwerkerparkausweis und erhalten alle Benachrichtigungen im Portal und per Mail.
  • Foto(s) des Fahrzeugs bei geöffnetem Kofferraum und mit Blick auf das Kennzeichen.
  • Bild oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
  • Bild oder Scan der Gewerbeanmeldung.
  • Optional: Bild oder Scan der Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte.

5. Gültigkeit und Berechtigungsumfang

Mit dem Handwerkerparkausweis MRN kann ein Betrieb seinen Werkstattwagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht: im eingeschränkten Haltverbot (Verkehrszeichen 286 StVO), ausgenommen Ladezonen, Gehwegen und mobile  Beschilderungen, in Haltverbotszonen (VZ 290 StVO) auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen, in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr, in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286 / 290 / 314 StVO mit entsprechenden Zusatzzeichen)

Die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt. Das Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerparkausweis MRN nicht möglich. Wird eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone benötigt, ist eine gesonderte Antragsstellung vor Ort erforderlich.

 Wie kann der HWPA genutzt werden?

  • Bis zu 3 Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden.
  • Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise.
  • Bitte beachten Sie die Informationen und Nutzungsbedingungen unter hwpa.de

6. Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Gültige und analog ausgestellte Handwerkerparkausweise können weiterhin verwendet werden, deren Gültigkeitsdauer darf jedoch nicht über den 31.12.2025 hinausgehen.

7. Vorbehalt des Widerrufs

Der Handwerkerparkausweis MRN wird nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt. Er kann insbesondere bei Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder bei missbräuchlicher Verwendung widerrufen werden.

8. Verwaltungsgebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt 195,00 EUR/ Jahr je Antrag.

9. Weitere Informationen

10. Verfahrensablauf

  1. Klicken Sie auf  den nachfolgenden Link zur Antragsseite:

2. Folgen Sie den Anweisungen zur Registratur auf OMNIA
     (WICHTIG: Geben Sie immer die Postleitzahl an, bei der Ihr Betrieb den Hauptsitz hat!).

3. Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.

4. Reichen Sie den Antrag mit einem Klick ein.

5. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und können den weiteren Verlauf digital nachverfolgen.