Gegen Rückstau müssen sich Eigentümer absichern
Als Zugang dienen die vorhandenen Schachbauwerke, welche je nach Sanierungsverfahren mehrmals mit unterschiedlichstem Arbeitsgerät angefahren werden. Betroffene Anwohner werden per Wurfzettel vorab informiert. Bei der Reinigung und Sanierung der Kanäle kann es vereinzelt zu Rückstau des Abwassers aus dem Kanal zu Ihrem Hausanschluss kommen. Grundstückseigentümer haben sich gemäß § 11 Abs. 2 der „Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Verbandsgemeinde – Allgemeine Entwässerungssatzung“ selbst gegen den Rückstau des Abwassers aus Kanälen zu schützen. Eine funktionierende und den Regeln der Technik entsprechende Rückstausicherung verhindert einen Rückstau bzw. Wassereintritt in ein Gebäude. Des Weiteren verweisen wir grundsätzlich auf die Allgemeine Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim.
(https://www.vg-l.de/verbandsgemeinde/satzungen/)
Die Arbeiten hierzu werden ab 6. März beginnen und voraussichtlich im Oktober 2023 abgeschlossen werden. In diesem Zeitraum kann es in der Ortsgemeinde Altleiningen immer wieder zu Verkehrsbehinderungen kommen.